Entwurf zur rechtlichen und organisatorischen Prüfung · Stand: 18. Oktober 2026. Dieser Entwurf ist noch nicht als Vertragsgrundlage freigegeben und wird durch seine Veröffentlichung nicht Bestandteil bereits geschlossener Verträge.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Berliner Klavierfesttage ist Berlin International Piano Masterclass e.V., Postanschrift: BIPM, Lychener Straße 21, 10437 Berlin. Sie erreichen uns unter management@berlinerklavierfesttage.com. Weitere Angaben zum Verein und seiner Vertretung finden Sie im Impressum.
Diese Bedingungen sind für Leistungen vorgesehen, bei denen der Verein selbst Vertragspartner ist: Festivalveranstaltungen, gesondert vereinbarte Akademieangebote, Fördervereinbarungen und die Abwicklung freiwilliger Spenden. Voraussetzung ihrer Geltung ist, dass sie bei Vertragsschluss wirksam vereinbart werden. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte haben Vorrang. Für den Erwerb über einen anderen Anbieter sind dessen Rolle und die dort vor Vertragsschluss angegebenen Bedingungen maßgeblich.
2. Anfragen, Buchungen und Bestätigungen
Informationen auf der Website beschreiben das Festivalangebot. Eine Kontaktanfrage, ein Benutzerkonto, eine Interessenbekundung oder eine Bewerbung allein löst keine Zahlungspflicht aus. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt zunächst nur den Empfang einer Nachricht.
Bei kostenpflichtigen Angeboten müssen Leistung, Termin oder Zeitraum, Vertragspartner, Gesamtpreis, Zahlungsweise und gegebenenfalls besondere Teilnahmebedingungen vor einer verbindlichen Bestellung feststehen. Ein Vertrag entsteht durch die jeweils ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Buchung und deren Annahme. Bei externen Verkaufsstellen richtet sich der Buchungsablauf nach den dort mitgeteilten Bedingungen. Eine Spendenzahlung ist vom Erwerb einer Leistung zu unterscheiden.
3. Preise, Rechnungen und Zahlung
Für eine entgeltliche Leistung gilt der vor Vertragsschluss mitgeteilte Gesamtpreis in Euro einschließlich der gesetzlich geschuldeten Steuern. Zusätzliche Kosten müssen vor der Bestellung ausdrücklich ausgewiesen werden. Eine steuerliche Befreiung wird nur angegeben, soweit sie für die konkrete Leistung tatsächlich gilt.
Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der wirksam getroffenen Vereinbarung. Es werden durch diese Bedingungen keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren, Vertragsstrafen oder pauschalen Mahnkosten begründet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bitte geben Sie für die Rechnungsstellung den richtigen Namen und die vollständige Rechnungsanschrift an. Soweit gesetzlich erforderlich, enthalten Rechnungen die vorgeschriebenen Leistungs-, Steuer- und Ausstellerangaben. Das zulässige Rechnungsformat richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und erforderlichen Vereinbarungen; eine PDF-Datei ist nicht automatisch eine strukturierte elektronische Rechnung. Unrichtige Rechnungsangaben können Sie zur Korrektur melden. Gesetzliche Einwendungsrechte bleiben unberührt.
Eine Zahlungsübersicht im Benutzerkonto, eine Zahlungsbestätigung eines Zahlungsdienstleisters und eine Rechnung erfüllen unterschiedliche Zwecke. Eine Statusanzeige ersetzt weder eine ordnungsgemäße Rechnung noch eine steuerliche Zuwendungsbestätigung.
4. Konzertbesuch, Änderungen und Absagen
Für den Zugang gelten die beim Erwerb mitgeteilten Veranstaltungsdaten und die rechtmäßigen Haus- und Sicherheitsregeln des Spielorts. Ermäßigungen setzen die beim Angebot genannten Voraussetzungen und gegebenenfalls einen geeigneten Nachweis voraus.
Bei Absage, Verlegung oder wesentlicher Änderung informieren wir über die betroffene Veranstaltung und die Abwicklung. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Erstattung bei einer nicht erbrachten Leistung sowie gegebenenfalls weitere Rechte, werden nicht ausgeschlossen. Eine Programm- oder Besetzungsänderung führt nicht automatisch zum Verlust solcher Ansprüche. Bei Käufen über eine externe Verkaufsstelle ist deren mitgeteilter Erstattungsweg zu beachten; gesetzliche Ansprüche gegen den jeweils zuständigen Vertragspartner bleiben bestehen.
Für Verträge über Konzertbesuche zu einem bestimmten Termin besteht grundsätzlich kein gesetzliches Fernabsatz-Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB. Das ist kein Ausschluss von Rechten bei einer Absage oder mangelhaften Leistung. Für andere Angebote wird ein bestehendes Widerrufsrecht gesondert erläutert; die Ausnahme für Konzerttickets wird nicht pauschal auf Akademieleistungen oder Spenden übertragen.
5. Akademie und besondere Förderleistungen
Für kostenpflichtige Unterrichts-, Kurs- und Teilnahmeangebote müssen insbesondere Leistungsumfang, Termine, Gebühren, Auswahlverfahren und etwaige Rücktrittsbedingungen vor einer verbindlichen Buchung gesondert festgelegt werden. Bis dahin entsteht durch die Bewerbung kein Anspruch auf einen Platz und keine Gebührenpflicht. Diese Bedingungen führen keine ungenannten Stornopauschalen ein.
Sponsoring mit einer vereinbarten Gegenleistung, Mitgliedsbeiträge und sonstige entgeltliche Förderleistungen sind von Spenden ohne Gegenleistung getrennt zu vereinbaren und abzurechnen. Ein Benutzerkonto oder eine Freundeskreis-Anfrage allein begründet keine Vereinsmitgliedschaft oder regelmäßige Zahlung.
6. Freiwillige Spenden und Zahlungsdienstleister
Spenden sind freiwillige Zuwendungen an den Verein ohne Anspruch auf eine wirtschaftliche Gegenleistung, Konzertkarten, Unterricht oder bevorzugte Zulassung. Betrag und, soweit angeboten, Wiederholung wählen Sie selbst. Die Website unterstützt einmalige, monatliche und jährliche Spenden; die konkrete Auswahl wird vor Abschluss der Zahlung angezeigt.
Onlinezahlungen werden über Stripe abgewickelt. Maßgeblich sind der vor der Bestätigung sichtbare Betrag, die Währung und die ausdrücklich gewählte Wiederholung. Eine Weiterleitung zu Stripe, ein abgebrochener Vorgang oder die Rückkehr zur Website allein belegt noch keinen Zahlungseingang. Erst der tatsächlich bestätigte Eingang wird als solcher erfasst. Für eine Banküberweisung verwenden Sie ausschließlich die auf unserer Spendenseite angegebenen Kontodaten.
Eine regelmäßige Spende läuft im ausdrücklich gewählten Rhythmus weiter, bis sie beendet wird. Sie können künftige Zahlungen über die angebotene Spendenverwaltung oder per Nachricht an management@berlinerklavierfesttage.com beenden. Es gibt keine durch diese Bedingungen eingeführte Mindestlaufzeit oder Kündigungsgebühr. Wir bestätigen die Beendigung und den Zeitpunkt, ab dem keine weiteren Zahlungen mehr ausgelöst werden. Bereits angewiesene Zahlungen, gesetzliche Rückforderungsrechte und Rechte gegenüber dem Zahlungsdienstleister werden gesondert beurteilt. Ein gewünschter höherer Betrag oder ein geänderter Rhythmus bedarf Ihrer erneuten Zustimmung.
7. Fehlzahlungen, Erstattungen und Zweckbindungen
Bitte melden Sie versehentliche Doppelzahlungen, falsche Beträge oder nicht autorisierte Belastungen möglichst zeitnah mit Datum, Betrag und einer Zahlungsreferenz. Senden Sie uns keine vollständigen Kartendaten. Wir prüfen den Vorgang und veranlassen berechtigte Erstattungen grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Gesetzliche Fristen und Ansprüche bleiben erhalten; eine Meldung an uns ersetzt keine gegebenenfalls notwendige Meldung an Ihre Bank.
Spenden werden für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins eingesetzt. Eine besondere Zweckbindung wird nur berücksichtigt, wenn sie ausdrücklich mit uns vereinbart ist. Kann ein vereinbarter Zweck nicht verwirklicht werden, stimmen wir die weitere Verwendung oder eine gebotene Erstattung mit Ihnen ab, soweit die rechtlichen Voraussetzungen dies erlauben. Diese Bedingungen enthalten keinen pauschalen Ausschluss aller Spendenrückforderungen und kein pauschales Versprechen steuerlicher Abziehbarkeit.
8. Spendenbelege und steuerliche Nachweise
Über eine Spende ohne Gegenleistung wird keine Rechnung über eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ausgestellt. Eine Stripe-Zahlungsbestätigung ist keine steuerliche Zuwendungsbestätigung des Vereins. Auch eine automatische Kontobuchung ist kein Nachweis einer steuerlichen Freigabe.
Sie können auf der Spendenseite den Wunsch nach einer Zuwendungsbestätigung angeben. Eine solche Bestätigung darf nur ausgestellt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen und eine entsprechende Berechtigung des Vereins tatsächlich vorliegen; sie bezieht sich auf die tatsächlich eingegangene Zuwendung. Dafür benötigen wir die zutreffenden Angaben zur spendenden Person und deren Anschrift. Über die Anerkennung im Einzelfall entscheidet die zuständige Finanzbehörde. Ein vereinfachter Spendennachweis reicht nur aus, wenn dessen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird eine Spende nach Ausstellung eines Belegs ganz oder teilweise zurückgezahlt, muss dies bei der Bestätigung berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie einen dadurch unzutreffend gewordenen Beleg nicht weiter und kontaktieren Sie uns wegen der Berichtigung.
9. Benutzerkonto, Datenschutz und Aufnahmen
Bitte schützen Sie Ihre Zugangsdaten und halten Sie zahlungs- und rechnungsrelevante Angaben aktuell. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die eingesetzten Dienstleister und die Einwilligung in optionale Cookies werden in der Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen erläutert. Ein Newsletterabonnement und optionale Statistik sind keine Voraussetzung für einen Vertrag oder eine Spende.
Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte an Fotos, Film- und Tonaufnahmen bleiben bestehen. Der Konzertbesuch oder die Zustimmung zu diesen Bedingungen ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung in personenbezogene Aufnahmen und ihre Veröffentlichung. Eigene Aufzeichnungen richten sich nach den Rechten der Beteiligten und den rechtmäßigen Regeln des Spielorts.
10. Haftung und gesetzliche Rechte
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen beschränken insbesondere keine Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens oder sonstiger zwingender Haftung. Auch Gewährleistungs-, Erstattungs- und Datenschutzrechte bleiben unberührt.
11. Kontakt, Streitbeilegung und Änderungen
Bei Fragen zu Buchungen, Rechnungen, Spenden und Belegen wenden Sie sich bitte an management@berlinerklavierfesttage.com oder an die oben genannte Postanschrift. Der Verein ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Zugang zu den zuständigen Gerichten bleibt bestehen.
Zwingende Schutzvorschriften, insbesondere für Verbraucher an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort, bleiben unberührt. Diese Bedingungen bestimmen keinen ausschließlichen Gerichtsstand für Verbraucher. Änderungen einer veröffentlichten Fassung verändern bereits geschlossene Verträge oder laufende Spendenvereinbarungen nicht automatisch. Soweit für eine Änderung eine Zustimmung erforderlich ist, holen wir sie gesondert ein.

